Sachkundenachweis . . .

Kennen Sie die neuen Gesetzesvorschriften des Bundes bezüglich Hundehaltung?

 

Wer einen Hund erwerben möchte, muss

  1. als Ersthundehalter: den theoretischen SKN vorweisen, bevor er den Hund gekauft hat
  2. als Ersthundehalter: innerhalb des ersten Jahres nach dem Erwerb den praktischen SKN erwerben
  3. als Hundehalter (hatte/hat nachweislich bereits Hund/Hunde): innerhalb eines Jahres nach dem Erwerb den praktischen SKN absolvieren

Dieses Obligatorium gilt für die ganze Schweiz.

Achtung: Der Sachkundenachweis (SKN) beinhaltet keine Prüfung und hat absolut nichts mit einer freiwilligen Halterprüfung zu tun!

Unterschiedliche Kantonale Regelungen können durchaus noch hinzu kommen, deshalb informieren Sie sich bitte vorgängig bei Ihrer Wohngemeinde.

Kursinfos

 

 



Wer seinen Hund liebt, möchte auch mehr über seine Art, Bedürfnisse, Eigenheiten usw. erfahren. Dies dient einerseits dem Hund selbst und andrerseits auch der Gesellschaft, in der wir alle leben. Verstandene Hunde sind meistens keine Problemhunde.


. . . ein Muss oder Selbstverständlichkeit?